Für allgemeine Informationen zu den Rahmenbedingungen der Kindertagespflege in Deutschland empfehlen wir Ihnen die Webseite des Bundesministeriums.

Als Entscheidungshilfe für Eltern von Kindern unter drei Jahre bietet PiB die Veranstaltung Eltern-Info an. Sie informiert über wichtige Aspekte der Kindertagespflege und auch über die Vergabe von Betreuungsplätzen. Zusätzlich hilft das Infotelefon Kindertagespflege unter 0421 958820-777 von PiB, aber es ersetzt keine Informationsveranstaltung.

Die Kindertagespflege ist ein Angebot im Rahmen der städtischen Kindertagesbetreuung. Dazu gibt es alle wichtigen Informationen in mehreren Sprachen auf dem Kitaportal der Stadt Bremen​​​. Es listet alle Betreuungsangebote und bietet viele zusätzliche Informationen. Eltern sollten den Betreuungsplatz direkt online buchen. Sie können dabei drei Plätze ihrer Wahl angeben. Die Informationen werden dann an die Einrichtungen auch der Kindertagespflege weitergeleitet. 

Allgemeine Fragen zu Betreuungsplätzen beantwortet unter 0421 361-9200 die Kita-Hotline des Elternservice bei der Senatorin für Kinder und Bildung. 

PiB kann Eltern keine Platzgarantie geben. Denn ob und wo es eine passende Tagespflegestelle gibt, hängt von vielen Faktoren ab. Grundsätzlich gilt aber: je früher Eltern sich festlegen, desto größer ist die Chance auf den Betreuungsplatz ihrer Wahl. Das gilt besonders vor den Anmeldefristen für das jeweils kommende Kindergartenjahr. Denn einen Betreuungsvertrag schließen Eltern ja persönlich mit einer Kindertagespflegeperson ihres Vertrauens ab. Davon unabhängig ist die Kindertagespflege ein flexibles Betreuungsangebot. Während des ganzen Jahres werden Betreuungsplätze frei und auch wieder belegt.

Die Nummer 0421 95 88 20-777 bietet Eltern einen einfachen Zugang zur Kindertagespflege. Sie orientiert Eltern und berät zu Einzelfragen. Den Besuch einer Eltern-Info kann das Telefon aber nicht ersetzen.

PiB bietet wichtige Erstinformationen und beantwortet pädagogische Fragen zur Kindertagespflege. Durch Hausbesuche kennen die PiB-Fachberatungen die Tagespflegestellen in den Regionen. So können sie Betreuungsplätze benennen, die den Anfragen von Eltern entsprechen. PiB kann während der laufenden Betreuung und im Konfliktfall beraten. Eltern können sich jederzeit an die zuständige Fachberatung wenden.

PiB ist der zuständige Fachdienst für die Kindertagespflege der Stadt Bremen. Die PiB-Beratungsfachkräfte arbeiten regional mit rund 230 selbstständigen Kindertagespflegepersonen im Stadtgebiet zusammen. Im Zuge der Qualitätssicherung stellt PiB die Empfehlungen für die Pflegeerlaubnis gegenüber der Bildungsbehörde aus. Dafür finden regelmäßig Hausbesuche, individuelle Beratungsgespräche und Fortbildungsveranstaltungen statt.

Der Bereich PiB-Abrechnung Kindertagespflege prüft den Betreuungsumfang, der Eltern zusteht. Auf dieser Grundlage berechnet die Elternbeitragsstelle bei der Senatorin für Bildung den Eigenbeitrag für die Eltern. Die Stadt Bremen sichert die Vergütung der Tagespflegepersonen ab.

Kindertagespflege ist der Betreuung in Einrichtungen finanziell gleichgestellt. Das heißt, der Elternbeitrag richtet sich, wie in allen Tageseinrichtungen für Kinder der Jugendhilfe, nach der Beitragsordnung der Stadt Bremen. Die legt das Familieneinkommen, die Anzahl der im Haushalt lebenden Familienmitglieder, die tägliche Betreuungsdauer und die Zahl der Geschwisterkinder in Tagesbetreuung zugrunde. Wie hoch der Elternbeitrag am Ende ausfällt, teilt die Elternbeitragsstelle der Senatorin für Kinder und Bildung den Eltern per Bescheid mit. Voraussetzung ist, dass der Abrechnung Kindertagespflege bei PiB die vollständige Anmeldung zur Kindertagespflege vorliegt.

Ein Kind hat ab dem 13. Lebensmonat einen Rechtsanspruch auf Betreuung von 30 Stunden in der Woche. Mehr Betreuungsstunden sind möglich, wenn beide Eltern einen höheren Betreuungsbedarf nachweisen.

Die Elternbeitragsstelle der Senatorin für Kind und Bildung berechnet den Eigenbeitrag, den Eltern für die Betreuung ihres Kindes tragen müssen. Sie stellt Eltern, die für ihr Kind bei PiB eine Anmeldung zur Kindertagespflege vollständig eingereicht haben, einen Bescheid über den Eigenbeitrag zu.

Die Elternbeitragsstelle ist montags und mittwochs von 10 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr per Telefon unter 361-10304 zu erreichen.

Offene Beratung gibt es donnerstags, von 8 bis 12 Uhr, An der Weide 50 (Postamt 5 / 3. Etage), 28195 Bremen. Alle zahlungsrelevanten Sachverhalte, zum Beispiel auch Anträge auf Ermäßigung und Ratenzahlung, klärt die Elternbeitragsstelle direkt mit Eltern, die bei PiB einen Aufnahmeantrag eingereicht haben.

 

Wenn ein Kind bereits in Kindertagespflege ist und ein weiteres Kindergartenjahr in einer Tagespflegestelle bleiben soll, sollten die Eltern dies mit der Tagespflegeperson möglichst frühzeitig vereinbaren und die Anmeldung zur Kindertagespflege bei der Abrechnung Kindertagespflege einreichen. Eltern sollten beachten, dass es im Zuge der städtischen Platzvergabe wichtig ist, die Anmeldefristen zum jeweils kommenden Kindergartenjahr einzuhalten. Allerdings gilt die Regelung, dass Kinder, die z. B. im Jahr 2022 drei Jahre alt werden, ab August 2022 den Kindergarten besuchen und dort angemeldet werden sollten. Nur in schriftlich begründeten Ausnahmefällen ist die fortgesetzte Betreuung von Dreijährigen in Kindertagespflege möglich. Eine formlose schriftliche Begründung sollte dem Aufnahmeantrag beiliegen.

Ein Betreuungsvertrag ist die Grundlage für ein offizielles Betreuungsverhältnis und damit auch für Förderungs- und Versicherungsleistungen durch die Stadt Bremen. Der Vertrag benennt den Rahmen der Betreuungsleistung, d. h. Ort und Umfang der Betreuung, Zusatzabsprachen und Beiträge, Urlaubs- und Vertretungsregelungen, Betreuung im Krankheitsfall des Kindes, Kündigungsfristen usw. PiB stellt bremischen Kindertagespflegepersonen und Eltern zur Orientierung einen Mustervertrag zur Verfügung. Da es sich bei einem Betreuungsvertrag um einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen Eltern und Kindertagespflegeperson handelt, existieren auch abweichende Verträge.

Allgemeine Aussagen sind schwierig. Denn die Dauer einer Vermittlung hängt ab vom gewünschten Stadtteil, den erforderlichen Betreuungszeiten und den pädagogischen Anforderungen. Alles muss ja zum Kind passen. Und natürlich brauchen Kind und Tagespflegeperson eine Zeit der langsamen Eingewöhnung. Sie verläuft in der Regel strukturiert, nach fachlichen Vorgaben und deshalb anfangs im reduzierten Stundenumfang. Das alles sollten Eltern bedenken.

Dem Betreuungsbeginn sind einige Schritte vorgeschaltet:

Es gilt, eine Anmeldung zur Kindertagespflege einzureichen, um den benötigten Betreuungsanspruch und -beginn abzusichern. Der Abschluss des Betreuungsvertrages mit einer passenden Kindertagespflegeperson macht das Betreuungsverhältnis offiziell. Beides ist notwendig, um eine Förderung und Versicherung seitens der Stadt zu gewährleisten. Die Betreuung startet immer zum Beginn eines Monats mit der Eingewöhnung. Dies ist möglich, sobald die Tagespflegeperson den Vertrag bestätigt und die Abrechnung Kindertagespflege den Eltern die Bestätigung des Betreuungsumfanges mitgeteilt hat. Das gelingt in der Regel einen Monat, nachdem der vollständige Aufnahmeantrag für Kindertagespflege bei der Abrechnung Kindertagespflege eingegangen ist. Details beschreibt die Handreichung „Sieben Schritte zum Betreuungsplatz".

Die Kindertagespflege ist ein flexibles Angebot. Entsprechend vereinbaren die Eltern und die selbstständige Kindertagespflegeperson die Betreuungszeiten für ein Kind. Als Schließungszeiten gelten alle offiziellen Feiertage sowie die Urlaubstage der Kindertagespflegeperson. In Bremen werden 20 Urlaubstage pro Kalenderjahr vergütet. Urlaubszeiten sind den Eltern frühzeitig mitzuteilen.

Eltern und Tagespflegeperson sind Partner im Betreuungsalltag. Sie schließen den Betreuungsvertrag ab. Für das Gelingen des Betreuungsverhältnisses ist es wesentlich, dass die Erziehungs- und Wertvorstellungen von Tagesmutter oder -vater einerseits, und von den Eltern andererseits, passen oder akzeptiert werden können. Natürlich helfen auch Sympathie und Vertrauen, wenn es um die Verantwortung für das Kind geht.

Beim Kennenlernen einer Tagespflegestelle (TaPs) sollten Eltern folgende Punkte besprechen und klären:

  • die räumliche Situation und Ausstattung
  • das Alter und die Zusammensetzung der Kindergruppe sowie die Betreuungszeiten
  • die Tages- und Wochenstruktur sowie der Umgang mit besonderen Anlässen
  • die Vertretungsregelung in der Tagespflegestelle
  • der Austausch mit Eltern in z. B. Elterngesprächen
  • die pädagogischen Ziele und das Konzept der Tagespflegestelle
  • der Umgang mit besonderen Bedarfen des Kindes und seiner Familie
  • die Regelung zur Versorgung erkrankter Kinder

Grundsätzlich sind Kindertagespflegepersonen angehalten, gegenüber Eltern und dem Fachdienst PiB qualifizierte Vertretungskräfte zu benennen. Bei längerer Krankheit der Tagespflegeperson unterstützt PiB eine Lösungsfindung; im Krankheitsfall entstehen Eltern keine zusätzlichen Kosten. Die Finanzierung einer Vertretungskraft wird von der Stadt finanziert.

Die Stadt Bremen hat den Fachdienst PiB-Kindertagespflege mit dem Ausbau der Qualität der Betreuungsleistung und der Einhaltung der Rahmenbedingungen beauftragt. Die Kindertagespflege folgt einem pädagogischen Konzept. Die fachliche Begleitung und Aufsicht liegt bei der regional organisierten PiB-Kindertagespflege. Jede Bremer Tagespflegeperson arbeitet mit einer PiB-Fachberaterin zusammen, um die Einhaltung der Standards zu gewährleisten. Nur auf dieser Grundlage kann die Pflegeerlaubnis durch die Stadt erteilt und erneuert werden.

Prinzipiell ist Kindertagespflege im Haushalt der Eltern möglich. Allerdings dürfen dort keine weiteren Kinder etwa befreundeter Familien mitbetreut werden. Eine Tagespflegeperson, die im Haushalt der Eltern tätig ist, wurde umgangssprachlich oft als „Kinderfrau" bezeichnet. Heute nennen wir dieses Modell die mobile Kindertagespflege. Die zuständige PiB-Fachberatung erteilt Interessierten dazu Auskunft.
 

Selbstverständlich. Für Kinder mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen ist die heilpädagogische Kindertagespflege eine Betreuungsmöglichkeit. Sie wird von speziell qualifizierten Kindertagespflegepersonen angeboten.

In externer Kindertagespflege betreuen zwei Tagespflegepersonen in gemeinsamen Räumen insgesamt bis zu zehn Kinder. In der Regel handelt es sich bei den Räumen um eigens angemietete Ladenräume, die mit städtischer Genehmigung kindgerecht umgebaut und für Kinderbetreuung genutzt werden. Weil man weiß, dass gerade kleine Kinder für ihre Entwicklung eine feste Bezugsperson benötigen, bleibt auch in der externen Kindertagespflege eine Tagesmutter für je bis zu fünf Kinder zuständig. Dieses Bindungsangebot ist ein wichtiges Merkmal der Kindertagespflege insgesamt. Es gilt ebenso in der allgemeinen Kindertagespflege, bei der eine qualifizierte Tagespflegeperson die Kinderbetreuung in der eigenen Wohnung anbietet. Übrigens legt die Pflegeerlaubnis fest, wie viele Kinder eine Tagespflegeperson gleichzeitig betreuen darf.

Ab der achten Lebenswoche ist ein Anspruch auf Betreuung möglich, wenn Eltern ihren Bedarf nachweisen z. B. aufgrund einer Berufstätigkeit oder da sie sich in Ausbildung oder Studium befinden. Der Nachweis erfolgt z. B. über den Arbeitsvertrag oder die Studienbescheinigung.

Wer als Tagesmutter oder -vater arbeiten möchte, braucht in der Regel eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII. Voraussetzung für eine Pflegeerlaubnis ist, neben einer persönlichen Eignung und einer fachlichen Qualifizierung, u. a. die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses und eines ärztlichen Attestes. Die Pflegeerlaubnis wird alle fünf Jahre überprüft. Sie gilt für maximal fünf Kinder gleichzeitig und ist die Voraussetzung dafür, dass die Unfallversicherung greift. Denn Kinder in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflegestellen sind über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt (§ 2 Abs. 1 Nr. 8 a SGB VII). Auch bezuschusst die Stadt Kosten für Kinderbetreuung nur, wenn sie durch anerkannte Tagespflegepersonen erfolgt.

Das Themenfeld ist groß. Aber hier sind ein paar Links zusammengestellt, die interessant sein könnten:

  • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
    Projekt Frühe Chancen – gute Kinderbetreuung in Deutschland ausbauen, fördern und sichern. fruehe-chancen.de
  • Bundesverband für Kindertagespflege e. V.
    Der Fachverband für Kindertagespflege in Deutschland bringt Entwicklungen in der Kindertagespflege maßgeblich mit voran. Dazu gehören insbesondere die Qualitätssicherung und -entwicklung sowie die Diskussionen um Professionalisierung, Verberuflichung und leistungsgerechte Bezahlung. bvktp.de
  • Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
    bildung.bremen.de
  • Familien für Kinder gGmbH, Berlin
    gesamtstädtische Beratungsstelle Berlin für  Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Fortbildungen und Projekte. familien-fuer-kinder.de
  • Hessisches KinderTagespflegebüro
    Beratung für Tagespflegepersonen, Eltern und Fachdienste in Hessen. hktb.de
  • Niedersächsisches Kindertagespflegebüro
    bietet ein landesweites Informations-, Beratungs- und Fortbildungsprogramm für Fachkräfte aus dem Bereich Kindertagespflege.  tagespflegebuero-nds.de
  • Rechtsanwältin Iris Vierheller
    Informationen zu den Entwicklungen im rechtlichen Bereich der Kindertagespflege. tagespflege-vierheller.de