Sie können sich bei einer unserer monatlichen Informationsveranstaltungen unverbindlich über die Tätigkeit als Übergangspflegestelle informieren. Wenn Sie Interesse haben und über die notwendige Eignung verfügen, melden Sie sich bitte zu einem Qualifizierungskurs für die Übergangspflege beim PiB-Bildungszentrum an. Die nächsten Termine finden Sie nebenstehend, die Teilnahme ist kostenlos. In wichtigen Fragen verbindet Sie unsere Rezeption unter 9588200 auch gerne weiter.

Eine pädagogische Ausbildung ist von Vorteil für die Tätigkeit in Übergangspflege. Sie macht es leichter, die Verhaltensweisen und Bedürfnisse der Kinder einzuordnen und adäquat darauf zu reagieren. Aber auch das Leben mit und die Erziehung eigener Kinder kann eine gute Grundlage für die Übergangspflege sein. Egal ob eine entsprechende berufliche Vorbildung oder eine persönliche Eignung vorliegt – in jedem Fall verpflichtend ist die Teilnahme an einer Qualifizierung für die Übergangspflege im PiB-Bildungszentrum. Je nach Zahl der Interessenten/Teilnehmenden bietet das PiB-Bildungszentrum ein bis zwei Qualifizierungskurse im Jahr an.

Ja! Denn das Kind ist in der Übergangspflegestelle ja fremd und muss auch Gelegenheit zum Rückzug haben. Wenn Geschwisterkinder in Übergangspflege kommen, können die sich in den meisten Fällen einen Raum teilen.

Kinder bleiben in Übergangspflege immer nur für einige Wochen oder Monate. Deshalb ist das Alter der Pflegepersonen in der Übergangspflege nicht das wichtigste Eignungskriterum. Allerdings müssen Pflegepersonen flexibel und belastbar sein, denn Kinder und Jugendliche kommen sehr kurzfristig in Übergangspflege und brauchen dann intensive Begleitung und Unterstützung.

Kinder können von 0 bis 17 Jahren in Übergangspflege genommen werden. Jede Übergangspflegestelle hat aber die Möglichkeit, das Alter der Kinder, die sie aufnehmen, einzugrenzen – so dass es ihren Fähigkeiten entspricht und in die Familiensituation passt.

Die Zeit in der Übergangspflegestelle ist eine Zeit, in der die Zukunft der Kinder noch offen ist. Beim Amt für Soziale Dienste liegt die Hilfeplanung, dort wird geprüft und entschieden, welche Unterstützung das Kind erhalten soll und ob es in seine Familie zurückkehren kann. Um die Offenheit dieser Entscheidungsphase zu gewährleisten, muss die Zeit der Übergangspflege ein Übergang bleiben.

Wichtig ist in jedem Fall eine sehr stabile Lebenssituation. Übergangspflegepersonen sollten einem Kind in seiner unsicheren Übergangssituation Sicherheit vermitteln können. Wer alleine lebt, braucht deshalb eine Person im näheren sozialen Umfeld, die die Pflegeperson unterstützen oder im Fall von Krankheit oder bei Terminen ohne die Anwesenheit des Kindes vertreten kann. Diese Person möchten wir kennenlernen und von ihr brauchen wir, ebenso wie von Ihnen, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis.

Ein Kind in einer Übergangssituation braucht viel Kontakt, viel Zuwendung und Zeit. Deshalb ist eine Berufstätigkeit in Vollzeit nicht vereinbar mit der Übergangspflege. Bei einem Kindergartenkind oder einem Schulkind ist eine Erwerbstätigkeit denkbar, sofern eine Betreuung des Kindes gesichert ist. Allerdings ist nach jeder Ankunft eines Kindes hohe zeitliche Flexibilität erforderlich, denn die Kinder müssen sich in der Übergangspflegestelle eingewöhnen. So lange müssen der Schulbesuch oder die Rückkehr in den Kindergarten manchmal warten. In manchen Fällen muss erst noch ein Schul- oder Kindergartenplatz gesucht werden. Wer ein Kind im Säuglings- oder Kindergartenalter aufnimmt, muss das Kind rund um die Uhr betreuen können.

Wer sich in Übergangspflege engagiert, hat mit Eltern, Ärzten, Behörden und vielen Formularen zu tun. Das heißt, man muss sich organisatorisch und lebenspraktisch schnell zurechtfinden und sich auf Deutsch klar ausdrücken können. Weitere Sprachkenntnisse werden natürlich sehr geschätzt, denn nicht jedes Kind oder seine Eltern sprechen gut deutsch. Aber das aktive Sprachniveau einer Übergangspflegeperson sollte nicht unter dem der B2-Prüfung liegen.

Wenn ein Kind in eine Übergangspflegestelle kommt, ist seine Zukunft in den meisten Fällen noch ungewiss. Der Aufenthalt kann einige Tage oder Monate dauern. Wie lange das Kind bleibt, hängt von vielen Faktoren ab. Wenn beispielsweise Gerichtsentscheidungen oder Gutachten abgewartet werden müssen, kann der Aufenthalt deutlich über drei Monate hinausgehen. Grundsätzlich zieht das Kind erst aus, wenn seine Zukunftsperspektive klar ist.

Nein. Diese Form der Berufstätigkeit lässt sich nicht mit der Übergangspflege vereinbaren.

Nein. So lange ein Pflegekind jünger als 16 Jahre ist, kann die Familie keine Kinder in Übergangspflege aufnehmen. Wenn ein Pflegekind älter als 16 Jahre ist, ist eine Tätigkeit in der Übergangspflege in enger Absprache mit PiB nicht ausgeschlossen.

Wenn Ihr Wohnort im Bremer Umland liegt und gut erreichbar ist, können Sie Übergangspflege für Bremen anbieten. Im Vorfeld erfolgt dann eine Abstimmung mit dem für Ihren Landkreis zuständigen Jugendamt.

Die Kosten, die durch die Aufnahme von Pflegekindern in Übergangspflege entstehen, werden durch das Pflegegeld gedeckt. Dafür kommt die Wirtschaftliche Jugendhilfe des Amtes für Soziale Dienste (AfSD) auf. Abhängig vom Alter des Kindes erhalten Pflegepersonen ein monatliches Pflegegeld zwischen 2.657 und 3.046 Euro. Die Summe setzt sich zusammen aus den Kosten für den Sachaufwand (zwischen 1.061 bis 1.450 Euro) und einer Honorierung für die erzieherische Leistung (zwischen 1.428 und 1.596 Euro). Die jeweiligen Beträge werden in der Landesrichtlinie zur Regelung der finanziellen Leistungen in der Vollzeitpflege ... veröffentlicht.