Die Versorgung von Kurzzeitpflegekindern erfolgt aus unterschiedlichen Gründen. Oft geht es um gesundheitliche oder familiäre Notfälle. Hauptaufgabe ist die angemessene Versorgung des Kindes und die Zusammenarbeit der Pflegeperson mit den Eltern des Kindes und PiB. Das Wohlergehen des Kindes steht immer im Mittelpunkt, deshalb kooperieren Pflegestellen auch mit den gewohnten Betreuungspersonen des Kindes, sei es in Schule, Kita oder beim Arzt.
Sie nehmen Kontakt zu PiB auf. In einem Erstgespräch werden Informationen ausgetauscht. Dabei geht es beispielsweise um Ihre Motivation, um Erziehungsvorstellungen und darum, welche Kinder zu Ihnen als Pflegestelle passen könnten. Bei Interesse erhalten Sie die Bewerbungsunterlagen, die schriftlich mit Lebenslauf, Foto, Gesundheitsattest und einem polizeilichen Führungszeugnis an uns zurückgehen. Dem folgt ein Hausbesuch und, wenn alles passt, eine für Sie kostenfreie Qualifizierung. In einem Abschlussgespräch wird die weitere Kooperation verabredet.
In der Regel lernen sich alle Beteiligten vor Beginn der Kurzzeitpflege kennen. Das schafft eine gute Basis, um sich für oder gegen eine Kurzzeitpflege in der besprochenen Form zu entscheiden. Nur selten ist die Zeit dafür zu knapp, meist wenn Eltern akut ins Krankenhaus mussten.
Das Pflegegeld richtet sich nach Alter, Aufenthaltsdauer und besonderen Anforderungen des Kindes. Die Krankenkassen, Rentenversicherungsträger oder die wirtschaftliche Jugendhilfe des Amtes für Soziale Dienste erstatten einen Tagessatz von 26,80 bis 32,80 €. Die Kostenerstattung erfolgt bei kurzen Betreuungszeiten in der Regel im Anschluss. Bei längeren Aufenthalten gehen der Erstattung des Pflegegeldes Abschlagszahlungen voraus.
Je nach Wohnverhältnissen und Eignung können Pflegestellen bis zu drei Geschwisterkinder aufnehmen. Dem gehen entsprechende Vereinbarungen voraus. Ansonsten stehen pädagogische Kriterien im Vordergrund, die etwa einzelne Kinder oder auch Geschwistergruppen betreffen.
Das ist sinnvoll. Aber manchmal gibt es Gründe, die das unmöglich machen, etwa wenn der Elternteil weit entfernt in einer Klinik aufgenommen wurde. In der Regel werden solche wichtigen Fragen aber vor der Vermittlung des Kindes geklärt.
Das kommt darauf an. Kindertagespflege ist gut mit der Kurzzeitpflege zu vereinbaren, Pflegefamilien aus der Vollzeitpflege können jedoch nur unter sehr speziellen Voraussetzungen ein Kind in Kurzzeitpflege aufnehmen. Kurzzeitpflege, Übergangspflege und PiB-Patenschaften sind sogar unvereinbar.
PiB berät und begleitet Kurzzeitpflegestellen während der Qualifizierung und der Vermittlung. Nach Aufnahme eines Pflegekindes steht die PiB-Fachberatung in engem Kontakt mit der Pflegestelle. Die Beratung betrifft neben den pädagogischen auch die finanziellen und rechtlichen Aspekte der Kurzzeitpflege.