PiB ist Bremens Adresse für die Kindertagespflege. Als Fachdienst arbeiten wir im Auftrag der Stadt Bremen. Unsere Fachberatungen kooperieren mit rund 230 selbstständigen Kindertagespflegepersonen, die insgesamt über 1.000 Kinder betreuen. Grundlage ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz (§ 23 SBG VIII).

Was ist Kindertagespflege?

Kindertagespflege ist ein pädagogisches Betreuungsangebot, das der Betreuung in der Krippe rechtlich gleichgestellt ist und auch nicht mehr kostet. Betreuung in den kleinen Gruppen der Kindertagespflege ist für Kinder bis zum Alter von drei Jahren ideal.

Die Kindertagespflege ist vielfältig. Sie wird von selbstständigen Kindertagespflegepersonen angeboten, die für die Erziehung und Bildung kleiner Kinder eigens qualifiziert sind. Sie arbeiten mit einer Pflegeerlaubnis der Bremer Bildungsbehörde, begleitet durch PiB als Fachdienst PiB.

Überschaubar und individuell

Die Betreuung in Kindertagespflege ist geprägt von einer positiven, herzlichen Beziehung zwischen Kind und Kindertagespflegeperson. Zugleich bieten kleine, überschaubare Gruppen den Kindern Geborgenheit und Sicherheit in einem familienähnlichen Rahmen. Dazu gehören auch ein strukturierter Tagesablauf und ausgewogene Ernährung. Kindertagespflegepersonen können sich jedem Kind zuwenden und es altersgerecht in seiner Selbständigkeit und seiner sprachlichen und sozialen Entwicklung fördern.

Anders als in der Krippe wählen Eltern die Kindertagespflegeperson für ihr Kind individuell aus. Eltern und Tagespflegeperson treffen verbindliche Absprachen darüber, wie die Betreuung gestaltet werden soll. Diese persönliche und verlässliche Beziehung stärkt das Kind und bietet ihm Orientierung. Denn die Tagespflegeperson kennt seine Familie und kann an deren Vorstellungen anknüpfen und sie ergänzen. 

Das Kind in guten Händen wissen 

Es ist wichtig, dass Eltern und Tagespflegeperson für die Zusammenarbeit zum Wohle des Kindes harmonieren. Kindertagespflegepersonen erläutern vor Betreuungsbeginn, wie und mit welchen Schwerpunkten sie arbeiten und welchen Erziehungsstil sie pflegen. Wenn Eltern und Kindertagespflegeperson im Sinne einer Erziehungspartnerschaft regelmäßig im Gespräch sind, ist das sehr wertvoll: Es fördert die Entwicklung des Kindes und das gegenseitige Verständnis der Erwachsenen.

Alle Kindertagespflegepersonen haben eine umfassende Qualifizierung von überwiegend 388 Schulungsstunden absolviert und wurden auf ihre fachliche und persönliche Eignung hin überprüft. Sie haben eine Pflegeerlaubnis der Bildungsbehörde und werden fortlaufend von PiB weitergebildet und fachlich begleitet. Die Kinder sind in der Kindertagespflege durch die Unfallkasse unfallversichert.

Die Kosten

Für die Betreuung in der Kindertagespflege erhebt die Senatorin für Kinder und Bildung einen Beitrag. Er entspricht dem für einen Krippenplatz und wird von der Elternbeitragsstelle berechnet. Die Höhe des Elternbeitrags berücksichtigt das Familieneinkommen, die Zahl der im Haushalt lebenden Familienmitglieder, den Betreuungsumfang und auch, ob Geschwisterkinder in Betreuung sind (Geschwisterbonus). Er wird monatlich gezahlt.